§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde, Voraussetzung, Anrufung der obersten Behörde; Vorstellung gegen Bescheid eines Gemeinderates, Säumigkeit des Landeshauptmannes, Bundesminister oberste Behörde)
VwGH 28.02.1995 94/04/0164 (Säumnisbeschwerde)
Hat als VorstellungsBeh im Anwendungsbereich des Bundes-GdAufsichtsG ein LH tätig zu werden, verletzt er aber seine E-Pflicht, dann muss vor Einbringung einer SäumnisBeschw vorerst der Übergang der E-Pflicht iSd § 73 Abs 2 AVG auf den zuständigen BM (hier BMwA) begehrt werden (vgl VwGH verst Sen Slg 3852/F).