§ 45 Abs 1 VwGG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Ergänzung oder Verbesserung mit Beschluss zurückgewiesener Anträge oder Beschwerden)
VwGH 01.02.1995, 93/12/0245
Die WA des Verf zur Ergänzung oder Verbesserung bereits mit Beschl zurückgew A oder Beschw ist unzulässig, weil ein diesbezügl Versäumnis des ASt keinem der im G genannten WA-Gründe zugeordnet werden kann (vgl schon den in Verf des Bf ergangenen Beschl des VwGH v 29.04.1993, 93/12/0024 bis 0029).