Art 132 B-VG (Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht; Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde aufgrund eines Begehrens auf Auszahlung von Bezügen und „Ausstellung der notwendigen Bescheide“)
Art 137 B-VG (Klagen auf vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Bund; Zuständigkeit des VfGH)