§ 78 LFG (Bewilligung von zivilen Bodeneinrichtungen; Zuständigkeit zur Erteilung)
VwGH 14.06.1995, 94/03/0073
Nach VwGH (30.05.1995, 94/05/0053) handelt es sich bei der in Rede stehenden Lagerhalle um keine dem Luftverkehr dienende Anlage und für diese Lagerhalle kommt eine luftfahrtrechtl Bew gem § 78 LFG nicht in Betracht. Für die E über den A der Bfin ist vielmehr die BauBeh zuständig. Die in Rede stehende Lagerhalle stellt demnach keine zivile Bodeneinrichtung iSd § 78 LFG dar.