§ 6 Z 3 StudFG (Studienbeihilfe, Voraussetzung, Nachweis eines günstigen Studienerfolges)
§ 20 Abs 2 StudFG (günstiger Studienerfolg; maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Ablegung der erforderlichen Prüfungen, nicht der Anerkennung nach § 21 Abs 5 AHStG )