§ 43 Abs 4 AHStG (Unzulässigkeit der Berufung gegen sonstige Bescheide in Prüfungsangelegenheiten; keine Verletzung eines subjektiven Rechtes durch Zurückweisung wegen Unzuständigkeit statt Unzulässigkeit)
§ 46 Abs 2 und 4 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; wenn fälschlich ein Rechtsmittel eingeräumt und Partei das Rechtsmittel ergriffen hat)