§ 75 Abs 2 GewO (Betriebsanlagen, Nachbarn; Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter, kein Erfordernis des nicht bloß vorübergehenden Aufenthaltes im Nahbereich der Betriebsanlage; Möglichkeit persönlicher Gefährdung oder Belästigung Person, Gefährdung oder Belästigung, keine bei nicht einmal vorübergehendem Aufenthalt)
VwGH 27.06.1995, 95/04/0116