§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Rechtsträger, Konkurseröffnung oder Abweisung des Antrages mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens, Ausschluss von Gewerbeausübung als Gewerbetreibende; Beurteilung nach Sachlage im jeweiligen Entscheidungszeitpunkt)
VwGH 25.04.1995, 95/04/0066, 0067