§ 13 Abs 1 GewO idF vor Nov 1992 (Gewerbeausübung, Begehung verschiedener strafbarer Handlungen, Ausschluss, keine Hinderung der Entstehung der Gewerbeberechtigung durch Anmeldung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen)
§ 13 Abs 1 GewO 1994 (Gewerbeausübung, Begehung verschiedener strafbarer Handlungen, Ausschluss, Hinderung des Entstehens des Gewerberechts; Suchtgiftdelikte über längeren Zeitraum)