§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Rechtsträger, Konkurseröffnung oder Abweisung des Antrages mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens, Ausschluss von Gewerbeausübung als Gewerbetreibende)
§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 13 Abs 3 oder 5 ; Gewerbebehörde, keine Auseinandersetzung mit Einwänden im Konkursverfahren)