§ 26 Abs 1 GewO (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Erwartung der Erfüllung der Zahlungspflichten; kein subjektives Recht auf Nachsicht von in § 15 AWG genannten Voraussetzungen)
§ 15 AWG (Sammeln und Behandeln gefährlicher Abfälle, Erlaubnis des Landeshauptmannes, Voraussetzungen)