Art 119a Abs 5 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Bescheid letzter Instanz; Vorstellung; Aufhebung, Bindungswirkung der tragenden Aufhebungsgründe; Aufhebung mangels Beschluss über den bekämpften Bescheid im zuständigen Kollegialorgan; zusätzliche Ausführungen, dass Gemeindebehörden die in einem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren dargelegten Gründe zu übernehmen hätten, nicht bindend)
VwGH 20.04.1995, 95/06/0062