§ 37 Abs 1 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, Gefahr unmenschlicher Behandlung, Strafe oder Todesstrafe)
§ 37 Abs 2 FrG (Unzulässigkeit der Zurückweisung oder Zurückschiebung bei Gefahr für Leben oder Freiheit aus Konventionsgründen; Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft zu einer verbotenen Partei kann Gefahr der Verfolgung aufgrund politischer Ansichten darstellen)