§ 15 Sbg FischereiG 1969 (Fischereirecht; Fischereibuch; Rechtsanspruch des Fischereiberechtigten auf Eintragung im Fischereibuch)
VwGH 22.03.1995, 93/03/0111
Auch wenn die Eintragung in das Fischereibuch nicht den Erwerb eines Fischereirechtes bewirkt und somit nicht konstitutiv ist (vgl Spielbüchler in Rummel 2, § 383 ABGB Rz 4), ist daraus entgegen der Ansicht der bel Beh für die hier strittige Frage nichts zu gewinnen. Aus § 15 PG ergibt sich ein Rechtsanspruch des Fischereiberechtigten auf Eintragung im Fischereibuch. Der Landesfischereiverband hat einem auf Eintragung gerichteten A zu entsprechen oder den A mit B abzuw.