§ 7 AVG (Befangenheit von Verwaltungsorganen; Identität zwischen Antragsteller und zuständiger Behörde; Befangenheit bezieht sich auf Organwalter, nicht auf Behörde)
§ 2 EisbEG (Gegenstand und Umfang der Enteignung; Enteignungsvoraussetzungen; öffentliches Interesse an Inanspruchnahme des Enteignungsobjekts; Bindung an im Baugenehmigungsbescheid bereits festgestellte Voraussetzungen)