§ 19 Abs 1 PG (Versorgungsbezug des früheren Ehegatten, Voraussetzungen; maßgeblich ist Verpflichtungsgrund für die Unterhaltsleistung)
VwGH 25.01.1995, 94/12/0295
Für den Anspruch auf den Versorgungsgenuss der früheren Ehefrau kommt es nicht auf den Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil, die Unterhaltspflicht nach den Best der §§ 66 ff EheG oder darauf an, ob der Beamte zur Zeit seines Todes seiner früheren Ehefrau tatsächl Unterhalt leistete. Ges Voraussetzung für den Anspruch auf Versorgungsgenuss der früheren Ehefrau ist vielmehr, dass der Verpflichtungsgrund für die Unterhaltsleistung in einem gerichtl Leistungsurteil, in einem gerichtl Vergleich oder in einer vor der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe abgeschlossenen schriftl Vereinbarung besteht (VwGH 09.01.1968, 1587/67, 16.01.1968, 1632/67 uva). Abw.