§ 40 Abs 2 Z 2 BDG (Verwendungsänderung, qualifizierte; Enthebung von einer nicht bloß vorübergehenden Vertretungsfunktion, entscheidend ist Bestellung zur ständigen Vertretung)
VwGH 28.06.1995, 94/12/0237
§ 40 Abs 2 Z 2 BDG (Verwendungsänderung, qualifizierte; Enthebung von einer nicht bloß vorübergehenden Vertretungsfunktion, entscheidend ist Bestellung zur ständigen Vertretung)
VwGH 28.06.1995, 94/12/0237