§ 9 Abs 1 PG (Begünstigung bei Erwerbsunfähigkeit, Anrechnung; Begriff, Berücksichtigung, ob Einsatzfähigkeit im Hinblick auf übliche Erfordernisse der Arbeitswelt gegeben ist, notwendige wöchentlich mehrfach durchzuführende medizinische Behandlung an verschiedenen Orten)
§ 12 Abs 1 Z 1 OÖ LDG (Versetzung in den Ruhestand, aus gesundheitlichen Gründen)