§ 9 Abs 1 PG (Begünstigungen bei Erwerbsunfähigkeit, Zurechnung des Zeitraumes, der für Erlangung des Ruhegenusses im Ausmaß der Ruhegenussbemessungsgrundlage erforderlich ist)
§ 9 Abs 1 PG (Begünstigungen bei Erwerbsunfähigkeit, Zurechnung des Zeitraumes, der für Erlangung des Ruhegenusses im Ausmaß der Ruhegenussbemessungsgrundlage erforderlich ist)