§ 19a GehG (Erschwerniszulage, Dienst unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders erschwerten Umständen; objektive Besonderheiten des Dienstes maßgebend, nicht als unterwertig angesehene Tätigkeit, andauernde Kränkung durch Kollegenschaft)
VwGH 30.06.1995, 93/12/0285