§ 4 Abs 5 Z 5 GehG (Haushaltszulage, Steigerungsbetrag, für sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt angehören und der Beamte überwiegend für die Kosten des Unterhalts aufkommt; Pflegebeitrag nach § 28 Nö JWG kein Unterhalt iS dieser Bestimmung)
§ 28 Abs 1 Nö JWG (Pflegebeitrag, Pflegeeltern, zur Erleichterung der mit der Durchführung der vollen Erziehung verbundenen Lasten)