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VwGH 24. 5. 1995, 93/09/0024 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/1471ZfV 1996, 578

§ 77 Abs 1 Oö StatutarGd-BeamtenG (Disziplinarkommission, Entscheidung in Berufungssenaten; Unterbleiben der Bezeichnung der Disziplinaroberkommission, eindeutige Zurechenbarkeit des Bescheides, keine Unzuständigkeit)

§ 77 Abs 2 Oö StatutarGd-BeamtenG (Berufungssenate, Besetzung; personelle Zusammensetzung, Regelung durch Verordnung, keine Verpflichtung, die Mitglieder des Spruchkörpers dem betroffenen Beamten im Verfahren bekanntzugeben)

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