§ 16 Abs 1 Z 1 Nö ROG idF VfGH 10. 12. 1987, G 134, 143/87 (Wohngebiet; für Wohngebäude und die dem täglichen Bedarf der dort Wohnenden dienende Gebäude, sowie für Betriebe, die keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- und Geruchsbelästigung und sonstige schädliche Einwirkungen bewirken; Kleingewächshaus, Folientunnel für Gärtnerei)
VwGH 30.05.1995, 95/05/0042