§ 3 Abs 1 Tir BauO 1989 (bauliche Anlage, Begriff; mit dem Boden verbundene Anlage, zu deren Herstellung gewisses Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich)
§ 44 Abs 3 Tir BauO 1989 (ebenso; Abtragungsauftrag; Privatstraße; Feststellung der Voraussetzungen für die Bewilligungspflicht)