§ 129 Abs 2 und 4 Wr BauO (Eigentümer, Bauwerk, Erhaltungspflicht; Baugebrechen; Beseitigungsauftrag unter Fristsetzung; Verlängerung der Frist; keine ausdrückliche Bestimmung; Verlängerungsantrag wegen entschiedener Sache zurückzuweisen)
VwGH 29.03.1995, 95/05/0017