§ 25 lit a Tir BauO (Bauverfahren, mündliche Verhandlung, Absehen, wenn Interessen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden können; Änderung der Höhe eines Gebäudes)
§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftiger Bescheid, neues Ansuchen, Zurückweisung; entschiedene Sache; Geltendmachung durch Nachbarn, soweit subjektive Rechte berührt)