§ 62 Abs 1 Wr BauO idF LGBl 1992/34 (Bauführung innerhalb Wohnung, ohne Einfluaa auf statische Verhältnisse, keine Änderung der äußeren Gestaltung; Anzeigepflicht; kein Beseitigungsauftrag nach § 129 Abs 10 )
§ 129 Abs 10 Wr BauO (vorschriftswidriger Bau, nachträgliche Bewilligung nicht erteilt; Beseitigung; keine Anwendung bei anzeigepflichtigen Maßnahmen; Bewilligungspflicht zum Zeitpunkt der Errichtung nicht maßgeblich)