§ 1 Abs 2 Nö BauO (Anwendungsbereich, salvatorische Klausel; Ausnahme bei ausschließlicher Bundeskompetenz, demonstrative Aufzählung; Luftfahrt; Anwendung der Bauordnung auf Bauten, die nicht dem Luftverkehr dienen; Situierung auf Flugplatz gleichgültig)