§ 92 Abs 1 Z 4 Nö BauO (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Instandsetzung und Abänderung von Bauwerken, die Festigkeit tragende Bauteile beeinträchtigt; Errichtung von Mauern, einer Riegelwand und Einziehung einer Tramdecke)
§ 109 Abs 3 Nö BauO (bewilligungspflichtiges Vorhaben, Ausführung ohne Bewilligung; Baueinstellungsauftrag; Errichtung von Mauern, einer Riegelwand und Einziehung einer Tramdecke)