§ 18 Abs 3 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; Arbeiten im Zusammenhang mit der Montage, Reparatur und Inbetriebnahme von Anlagen und Maschinen)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Strafverfahren nach AuslBG; Beschäftigung ohne Bewilligung)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG (Inanspruchnahme der Arbeitsleistung eines betriebsentsandten Ausländers)