§ 26 Abs 1 AZG (Arbeitszeitaufzeichnungen, geleistete Arbeitsstunden und deren Entlohnung; Erkennbarkeit der tatsächlichen Dauer und zeitlichen Lagerung, Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ruhepausen und Ruhezeiten)
§ 26 Abs 1 Z 5 KJBG (ebenso; Arbeitszeitaufzeichnungen für Jugendliche)