§ 41 FrG (Schubhaft, zur Sicherung betreffender fremdenpolizeilicher Verfahren; Begründungsmangel nicht wesentlich)
VwGH 07.04.1995, 94/02/0369
Es liegt auf der Hand, dass die Gefahr besteht, dass sich eine Pers ohne Aufenthaltsberechtigung und ohne gesicherten Lebensunterhalt ihr drohenden fremdenpolizeil Maßnahmen zu entziehen versucht.