§ 17 Abs 2 ForstG (Rodungsbewilligung, überwiegendes anderes öff Interesse als jenes an der Walderhaltung)
§ 17 Abs 3 ForstG (andere öff Interessen iSd Abs 2, keine taxative Aufzählung)
§ 19 Abs 2 lit a ForstG (ebenso, Antragslegitimation des Waldeigentümers; geltend gemachte öff Interessen müssen Nahebeziehung zu den eigenen Interessen am Rodungsvorhaben haben)