§ 35 Abs 2 ForstG (Sperren des Waldes, abschließende Regelung möglicher forstpolizeilicher Aufträge)
§ 172 Abs 6 ForstG (forstpolizeiliche Aufträge, keine amtswegigen Aufträge nach dieser Best im Falle der Feststellung einer Sperre des Waldes; Entfernungsauftrag betr einen Wildgehegezaun)