§ 17 Abs 2 ForstG (Rodungsbewilligung, überwiegendes anderes öff Interesse als jenes an der Walderhaltung)
§ 17 Abs 3 ForstG (andere öff Interessen iSd Abs 2, ua Siedlungswesen; lange Zeit zurückliegende Baulandwidmung, überholte Ziele, Baulandreserve auf Nichtwaldflächen; 800 m2 für Einfamilienhaus)