§ 5 Abs 1 Sbg GSLG 1970 (vermögensrechtliche Nachteile durch die Einräumung eines Bringungsrechts, Entschädigung; getrennte Absprüche über Einräumung eines Bringungsrechtes und über die hiefür zu leistende Entschädigung zulässig)
VwGH 28.03.1995, 93/07/0028, 0045