§ 19 Abs 7 Oö FLG 1979 (Grundabfindung, Gesetzmäßigkeitsprüfung; keine Untersuchung verschiedener anderer denkmöglicher Abfindungsvarianten; Prüfung der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung, nicht Prüfung von Einzelabfindungen)
VwGH 21.02.1995, 92/07/0123