§ 18 Abs 5 Oö ROG (Widmung Land- und Forstwirtschaft; Errichtung von der Land- und Forstwirtschaft dienenden Anlagen; Imbißstand zur Verabreichung zubereiteter Fische)
VwGH 20.09.1994, 94/05/0086
Auch der von der BezBauernK U vertretene Standpunkt, dass „bei entsprechend sorgfältiger Betriebsführung“ aufgrund der angeführten Kalkulation bzw der aus der Fischzucht sowie dem beabsichtigten Verkauf von Fischen und Fischprodukten erzielbaren Wertschöpfung „ein entsprechend hohes landwirtschaftl Zusatzeinkommen erwirtschaftet werden kann“, führt zu keiner anderslautenden Beurteilung der Widmungsfrage. Abw.