§ 1 Stmk BauO 1968 (Bauplatz; trockener und tragfähiger Boden, keine Gefährdung durch Schnee- oder Steinlawinen, Hochwasser, Rutschungen)
§ 3 Abs 4 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Auflagen zur Sicherung der in § 1 festgelegten Voraussetzungen eines Bauplatzes)