§ 6 Vlbg BauG (Abstandsflächen)
§ 30 Abs 1 Vlbg BauG (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; taxative Aufzählung der Bestimmungen; § 6 , soweit er dem Schutz der Nachbarn dient; insoweit auch Recht auf Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, soweit in den Abstandsvorschriften an die Vorschriften über die Flächenwidmung angeknüpft)