§ 4 Krnt OrtsbildpflegeG 1990 (Verunstaltungsverbot; insbesondere Ablagern von Müll, Unrat, Autowracks)
§ 10 Abs 1 Krnt OrtsbildpflegeG 1990 (im Widerspruch zu § 4 Abs 1 abgelagerte Abfälle, sofortige Entfernung durch die Gemeinde, bescheidmäßige Aufforderung an Eigentümer oder Verfügungsberechtigten, den Gegenstand zu übernehmen; Autowrack, keine Prüfung der Frage, ob die Entfernung zu Recht erfolgte; Zuständigkeit des UVS)