§ 92 Abs 1 Nö BauO (Bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Bauansuchen; keine Umdeutung als Bauanzeige)
§ 94 Abs 1 Nö BauO (bestimmte Bauvorhaben nach § 92 Abs 1 , die nach Absicht des Bauherrn nicht bewilligungspflichtig; Anzeigepflicht)
§ 94 Abs 2 Nö BauO (ebenso; Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens, Nichtvorlage; bescheidmäßige Untersagung des Vorhabens; keine Anwendbarkeit im Falle eines Antrags auf Baubewilligung)