§ 1 Abs 1 AuskunftspflichtG (Auskunftspflicht, soweit keine entgegenstehende Verschwiegenheitspflicht; Begehren auf Auskunft über Organwalter im BMJ, die Erlässe approbiert haben, Angelegenheiten iZm gerichtlichem Strafverfahren)
Art 20 Abs 3 B-VG (Amtsverschwiegenheit; Interesse an Geheimhaltung, Begründungspflicht)