§ 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; kein „Aufnahmeverbot“ durch Landeshöchstzahl-Verordnung)
VwGH 24.05.1995, 95/09/0037
Dass durch die Landeshöchstzahl-V „eindeutig und tatsächl ein Aufnahmeverbot festgeschrieben“ werde, trifft nicht zu, sieht doch das G im Falle des Vorliegens einer Überschreitung der Landeshöchstzahl in § 4 Abs 6 AuslBG demonstrativ bes wichtige Gründe vor, die dessenungeachtet die Erteilung einer BeschäftigungsBew rechtfertigen. Abw.