§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, dringender Ersatz für die Besetzung eines durch Ausscheiden eines Ausländers freigewordenen Arbeitsplatzes; keine Anwendbarkeit bei Ausscheiden eines österreichischen Staatsbürgers)
§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, dringender Ersatz für die Besetzung eines durch Ausscheiden eines Ausländers freigewordenen Arbeitsplatzes; keine Anwendbarkeit bei Ausscheiden eines österreichischen Staatsbürgers)