§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; Maßgeblichkeit der vom Arbeitgeber geforderten Anforderungen an zu beschäftigende Person bei Prüfung nach § 4 Abs 1 )
VwGH 30.01.1995, 94/09/0176
Es ist das Recht jedes ArbG, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten eine Grundlage, dann gehören sie zu den ges zulässigen Bedingungen der Beschäftigung, die bei einer Prüfung nach § 4 Abs 1 AuslBG zugrundezulegen sind (vgl VwGH 15.09.1994, 94/09/0096).