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VwGH 21. 3. 1995, 94/09/0163 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1996/870ZfV 1996, 373

§ 28 Abs 1 vierter Strafsatz AuslBG (Strafbestimmung, Beschäftigung von mehr als drei Ausländern im Wiederholungsfall)

VwGH 21.03.1995, 94/09/0163

Ein Wiederholungsfall iSd vierten Strafsatzes des § 28 Abs 1 AuslBG liegt nur dann vor, wenn auch die Vorstrafe die unberechtigte Beschäftigung von mehr als drei Ausländern betroffen hat (vgl VwGH 16.07.1992, 92/09/0052).

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