§ 28 Abs 1 AuslBG (Strafbestimmung, Einbeziehung einer, ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal bildenden einschlägigen Vormerkung verletzt das Doppelverwertungsverbot)
VwGH 21.03.1995, 94/09/0039
Die Beh erster Inst hat sowohl entscheidende Feststellungen über die Verhältnisse des Bf unterlassen als auch dadurch, dass sie die „einschlägige Vormerkung nach dem AuslBG“, die iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal darstellt, in die Strafbemessung zusätzl miteinbezogen hat, gegen das Doppelverwertungsverbot verstoßen. Die bel Beh hat die Strafhöhe bestätigt, ohne zur Frage der aufgezeigten Doppelverwertung Stellung zu nehmen und ohne Feststellungen hinsichtl der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Bf zu treffen.