§ 62 Abs 2 AAV (Transportarbeiten, Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten, Verwendung von Fördereinrichtungen oder Transportmittel; schwere oder gefährliche Lasten, zur Verfügung stellen von geeigneten Betriebsmitteln; Verwaltungsübertretung, keine Definition der Lasten)
§ 32 Abs 2 VStG (Verfolgungshandlung, bestimmter Sachverhalt, Konkretisierungsgebot)