§ 4 Abs 6 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; Art des Zustandekommens der Höchstzahlen; kein Element der Bescheidbegründung)
VwGH 15.12.1994, 93/09/0444
Eine Pflicht der Beh in ihrem B zu begründen, wie die Bundes- und Landeshöchstzahlen zustande gekommen sind, besteht nicht (vgl VwGH 21.01.1994, 93/09/0429). Abw.